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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für www.hochdekoriert.de Bildleihgut und Auftragsbilder

Alle Geschäftsvorgänge mit HOCHDEKORIERT (nachfolgend: HD) unterliegen den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Das Angebot von HD ist für die Dauer von 24 Stunden verbindlich. Die verspätete Annahme gilt als neues Angebot.

Der Mieter ist verpflichtet, die vorgesehene Mietdauer, ( bei Filmproduktionen den Arbeitstitel der Produktion), die genaue Rechnungsadresse sowie das Organ des Mieters als juristischer Person und die zur Ausleihe bevollmächtigte Person anzugeben.

Das Mietgut und seine Verpackung werden dem Mieter zur Verwendung für den jeweils vereinbarten Zweck überlassen. Eine anderweitige Verwendung oder Veränderung ist nicht gestattet, es sei denn HD hat zugestimmt. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf ebenfalls der ausdrücklichen Zustimmung von HD.

Der Mieter ist verpflichtet, unverzüglich nach Abholung des Mietgutes dieses zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, HD unverzüglich diesen anzuzeigen. Unterläßt der Mieter die Anzeige, so gilt das Mietgut als mangelfrei übergeben.

Die vermieteten Gegenstände sind bei HD abzuholen.

Unterläßt der Mieter die Abholung der vermieteten Gegenstände, ist HD unabhängig vom Nachweis eine konkret entstandenen Schadens berechtigt, einen pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von 5 % des ausgewiesenen Versicherungswertes des Mietgutes zu verlangen. Dem Mieter steht es zu, den Nachweis eines konkret geringer entstandenen Schadens zu führen.

Ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter, dessen Beauftragten oder Transportperson trägt der Mieter die Gefahr für die Verschlechterung oder den Untergang des Mietgutes und seiner Verpackung.

Die Haftung von HD für Mängel am Mietgut gemäß §§ 536 a, 536 I BGB ist auf die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von HD beschränkt. Im übrigen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

Bei den Bildern können Abweichungen in der Oberfläche, die durch den Herstellungsprozeß bedingt sind, vorhanden sein. Bei Nachbestellungen kann für Modellgleichheit sowie Gleichheit in Farbe, Struktur und Oberfläche nicht garantiert werden. Vorgenannte Gründe berechtigen weder zur Annahmeverweigerung durch den Mieter, noch begründen sie einen Anspruch auf Änderung des Preises.

Das Mietgut und seine Verpackung sind nach Ablauf der Mietdauer in einwandfreiem Zustand zurück zu geben.

Der Mieter haftet für Beschädigung des Mietgutes und der Verpackung in Höhe der Kosten der Wiederherstellung, für den Untergang oder Verlust des Mietgutes und der Verpackung in Höhe der Kosten der Wiederbeschaffung.

HD ist unabhängig vom Nachweis eines konkret entstandenen Schadens berechtigt, einen pauschalisierten Schadensersatz für den Nutzungsausfall während der Wiederbeschaffungsdauer in Höhe von 25 % des ausgewiesenen Versicherungswertes des Mietgutes zu verlangen. Dem Mieter steht es zu, den Nachweis eines nicht oder konkret geringer entstandenen Schadens zu führen.

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgut für die Dauer der Miete gegen Verschlechterung und Untergang zu versichern und HD den Versicherungsnachweis vorzulegen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, ist HD berechtigt, eine Kaution in Höhe des ausgewiesenen Versicherungswertes des Mietgutes zu verlangen.

Rechnungsbeträge sind sofort mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Mieter gerät spätestens in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag seit Zugang der Rechnung nicht mit Ablauf von 30 Tagen ausgeglichen ist.

Sämtliche vorstehenden Bestimmungen gelten gleichfalls für Auftragsarbeiten, da diese, ebenso wie die Rechte daran, Eigentum von HD bleiben.

Erfüllungsort ist Berlin.

Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Soweit eine Bestimmung unwirksam ist, sind die Parteien verpflichtet, an ihre Stelle eine dem Sinn und Zweck am nächsten kommende wirksame Bestimmung zu setzen.